Allgemeine Nutzungsbedingungen der aicx. GmbH für KI-Services


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der aicx. GmbH, Herzogspitalstrasse 24, 80331 München und ihren Geschäftskunden im Bereich der Beratung. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich von aicx anerkannt wurden.


2. Leistungsumfang und Vertragsschluss

aicx bietet professionelle IT-Beratungsleistungen an. Dazu zählen insbesondere: Technologische Strategieberatung, Architektur- und Infrastrukturberatung in Bezug auf künstliche Intelligenz und Systemintegration, Projektmanagement und agile Begleitung, Unterstützung bei Softwareauswahl, -evaluation und -einführung, Coaching und Schulung von Teams, Identifizierung und Einsatz von künstlicher Intelligenz im Unternehmen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. einer schriftlichen Vereinbarung (z. B. Statement of Work).

Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Beauftragung oder Annahme des Angebots zustande.


3. Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Informationen, Systeme, Zugänge und Ansprechpartner bereitzustellen.

2. Verzögerungen, die auf mangelnde Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, führen nicht zu einem Leistungsverzug von aicx.


4. Leistungserbringung und Projektabwicklung

1. aicx erbringt die Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik und mit der gebotenen fachlichen Sorgfalt.

2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Leistung remote. Präsenztermine sind gesondert zu vereinbaren.

3. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

4. Nach Bereitstellung der vereinbarten Leistung oder eines Zwischenergebnisses durch aicx verpflichtet sich der Kunde, die Leistung innerhalb von zehn (10) Werktagen auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu prüfen. Der Kunde hat innerhalb dieser Frist etwaige Beanstandungen schriftlich und konkretisiert mitzuteilen. Erfolgt keine schriftliche Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als vom Kunden akzeptiert. Die Akzeptanz bedeutet nicht die Anerkennung einer etwaigen rechtlichen Verpflichtung zur Erzielung eines bestimmten Erfolgs, sondern bestätigt lediglich, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.

5. aicx darf zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einsetzen und bleibt für deren Leistungen wie für eigenes Handeln verantwortlich (§ 278 BGB). aicx stellt sicher, dass Subunternehmer zur Vertraulichkeit sowie zur Einhaltung der datenschutz- und exportrechtlichen Vorschriften verpflichtet werden. Auf Verlangen erhält der Kunde eine aktuelle Liste der eingesetzten Subunternehmer.


5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand (Stundensatz oder Tagessatz) oder als Pauschale gemäß Angebot.

2. Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Reisezeit wird mit 50 % des geltenden Stundensatzes in Rechnung gestellt.

3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.


6. Vertraulichkeit und Datenschutz

1. Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Projekts erlangten Informationen.

2. aicx verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften (z. B. DSGVO) und schließt bei Bedarf eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) mit dem Kunden und/oder eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung (NDA).


7. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

1. Der Kunde erhält an den im Projekt erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

2. Standardsoftware Dritter bleibt vom Nutzungsrecht ausgeschlossen und unterliegt den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.

3. Quellcodes werden nur übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


8. Haftung

1. aicx haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden, Datenverluste oder entgangenen Gewinn – es sei denn, es liegt ein Fall der Ziffer 8 (1) vor.

4. aicx ist von ihren Leistungspflichten befreit, soweit und solange die Erfüllung aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt unmöglich oder erheblich erschwert ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Pandemien, Krieg, Terrorakte, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Strom- oder Internetausfälle sowie Cyber-Angriffe, die nicht abwendbar sind.

Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ende des Ereignisses zu informieren. Vertragsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Dauert die Behinderung länger als 60 Kalendertage, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich zu kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind anteilig abzurechnen.


9. Gewährleistung

1. Bei Werkverträgen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

2. Bei Dienstleistungen schuldet aicx keine bestimmte Erfolgsgarantie, sondern eine fachgerechte Leistungserbringung.

3. Der Kunde ist verpflichtet, erkannte Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.


10. Laufzeit und Kündigung

1. Verträge gelten für die vereinbarte Laufzeit und sind bei Projekten mit unbestimmter Laufzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.

2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


11. Referenznennung

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass aicx den Projektnamen und das Firmenlogo im Rahmen von Referenzprojekten öffentlich nennt, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.


12. Abwerbeverbot von Mitarbeitern und Subunternehmern

1. Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach dessen Beendigung keine Mitarbeiter oder vertraglich gebundene Subunternehmer von aicx ohne vorherige schriftliche Zustimmung von aicx unmittelbar oder mittelbar abzuwerben oder anzustellen bzw. vertraglich zu binden.

2. Ein Abwerben im Sinne dieser Klausel liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde aktiv Kontakt mit dem Ziel aufnimmt oder herstellen lässt, um die betroffene Person zum Ausscheiden aus ihrem Vertragsverhältnis mit aicx zu bewegen und für eigene oder fremde Zwecke zu gewinnen. Als Abwerbung gilt auch das Herantreten über Dritte oder die Vermittlung durch externe Recruiter oder Plattformen mit dem Ziel der Einstellung, sofern ein vorheriger Projektbezug zu aicx besteht.

3. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Abwerbeverbot verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresgehalts des Mitarbeiters, mindestens jedoch 50.000 EUR an aicx. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

4. Das Abwerbeverbot gilt nicht, wenn das Arbeits- oder Vertragsverhältnis mit der betroffenen Person nachweislich seit mindestens 6 Monaten beendet war, bevor der Kunde Kontakt aufgenommen hat.


13. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.



Allgemeine Nutzungsbedingungen der aicx. GmbH für die KI-Agenten-Plattform HEART


1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Die aicx. GmbH, Herzogspitalstraße 24, 80331 München („aicx.“), bietet mit der KI-Agenten-Plattform HEART („Plattform“) eine interaktive Lösung, mit der Unternehmen jeder Größe („Kunden“) Large Language Models („LLMs“, z. B. GPT-4) nutzen und Inhalte verwalten können.

1.2 Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Plattform HEART, sofern der Zugang über die Webseite von aicx. erfolgt.

1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an geschäftlich handelnde Kunden, nicht an Verbraucher.

1.4 Individuelle Vereinbarungen über spezielle Leistungen oder Module haben im Widerspruch Vorrang.

1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, aicx. stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.


2. Vertragsgegenstand und Funktionalitäten

2.1 Die Plattform HEART bietet Zugriff auf LLMs über Microsoft Azure. Kunden können in ihrer Arbeitsumgebung zugelassene LLMs festlegen und eigene API-Keys verwenden.

2.2 Kunden können Drittanbietertools (z. B. SAP, Confluence, MS Teams, Google Drive) in ihren Workspace integrieren. aicx. übernimmt keine Verantwortung für diese Tools.

2.3 Im „Web-Modus“ können Kunden webbasierte Antworten über LLMs generieren lassen.

2.4 aicx. betreibt die Plattform in einer Infrastruktur mit Speicherung in Deutschland (Hetzner, Nürnberg).

2.5 Alternativ können Kunden die Plattform HEART auch in ihrer eigenen Cloud-Infrastruktur betreiben („Self-Managed“ Betrieb). Installation und Betrieb erfolgen in Verantwortung des Kunden.

2.6 Die LLMs werden durch Microsoft Azure bereitgestellt. Änderungen oder Einschränkungen durch Microsoft liegen außerhalb des Einflussbereichs von aicx.

2.7 Bei wesentlichen Leistungseinschränkungen besteht ggf. ein außerordentliches Kündigungsrecht.

2.8 Änderungen an der Plattform erfolgen nur bei technischer Notwendigkeit oder durch ausdrückliche Vereinbarung.


3. Registrierung

3.1 Für die Nutzung der Plattform über die SaaS-Variante ist eine Registrierung erforderlich.

3.2 Die vom Kunden angegebenen Daten müssen vollständig und korrekt sein.

3.3 Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.


4. Testzugang

Die Testversion der Plattform kann über die Webseite kostenlos genutzt werden und erfordert keine Kündigung.


5. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch Auswahl der Leistung über die Webseite oder durch individuelle Vereinbarung zustande. Ein verbindliches Angebot entsteht durch Bestätigung von aicx.


6. Verfügbarkeit und Wartung

6.1 Die Plattform wird mit einer durchschnittlichen Monatsverfügbarkeit von 99 % bereitgestellt.

6.2 Fehler sind durch den Kunden schriftlich zu melden.

6.3 Für LLM-Verfügbarkeit übernimmt aicx. keine Haftung.

6.4 Diese Regelungen gelten nicht für den Self-Managed Betrieb.


7. Nutzungsrechte

7.1 Der Kunde erhält ein zeitlich begrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

7.2 Die Plattform darf ausschließlich für eigene Geschäftszwecke genutzt werden.

7.3 Eine Weitergabe, Rückentwicklung oder anderweitige Verwendung ist untersagt.


8. Pflichten des Kunden

8.1 Kundeninhalte dürfen durch aicx. verarbeitet werden, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.

8.2 Es dürfen nur rechtmäßige, eigene Inhalte eingestellt werden.

8.3 Verboten sind Botnutzung und Hochrisiko-KI-Systeme (gemäß EU-AI-Verordnung).

8.4 Prompt-Anfragen unterliegen fairen Nutzungslimits (Fair Usage Policy).

8.5 Kunden sind verpflichtet, Anforderungen von Microsoft Azure zu beachten.

8.6 Der Kunde stellt aicx. von Ansprüchen Dritter frei.

8.7 Der Kunde muss eigene Backups anfertigen.

8.8 Unbefugter Zugriff ist zu verhindern.

8.9 Alle Inhalte, die der Kunde über die Plattform HEART durch Interaktion mit einem KI-Agenten oder LLM erzeugt, insbesondere generierte Texte, Antworten, Auswertungen, Empfehlungen oder Entscheidungen („Output“), stehen ausschließlich dem Kunden zu. aicx. räumt dem Kunden an diesen Outputs ein ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht ein.

8.10 Der Kunde räumt aicx. an sämtlichen Inhalten, die er im Rahmen der Nutzung der Plattform HEART eingibt, übermittelt, erstellt oder durch Interaktion mit einem KI-Agenten oder LLM generieren lässt („Nutzungsinhalte“), das nicht-ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare, unterlizenzierbare Nutzungsrecht ein.


9. Vergütung

9.1 Die Vergütung richtet sich nach Nutzerzahl, Laufzeit und ggf. Nutzung (z. B. API-Calls).

9.2 Preise sind netto in EUR; bei Fremdwährung gilt der EZB-Kurs.

9.3 Add-ons können jederzeit hinzugefügt werden.

9.4 Rechnungsstellung erfolgt elektronisch.

9.5 Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

9.6 aicx. kann Preise anpassen. Bei Erhöhung über 35 % besteht ein Sonderkündigungsrecht.

9.7 Bei Abschluss eines Premium-Plans fällt eine einmalige Setup- und Konfigurationsgebühr in Höhe von mindestens 295 EUR netto an. aicx. behält sich das Recht vor, diese Gebühr in Absprache mit dem Kunden anzupassen, sofern der individuelle Konfigurationsaufwand die typischen Anforderungen übersteigt. Dies gilt insbesondere bei besonderen Integrationen, Benutzerrollen, Rechteverteilungen oder anderen spezifischen Anpassungen, die über den Standardumfang hinausgehen.


10. Gewährleistung

10.1 Es gelten die §§ 536 ff. BGB.

10.2 Fehlerbehebung erfolgt durch Nachbesserung oder Ersatz.

10.3 Kündigung wegen Mängeln ist erst nach erfolgloser Nachbesserung zulässig.

10.4 Keine Gewährleistung für Internetzugang oder Kundensysteme.

10.5 Für die inhaltliche Korrektheit von LLM-Ausgaben wird keine Gewähr übernommen.


11. Haftung

11.1 Haftung besteht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

11.2 In allen anderen Fällen nur bei Kardinalpflichtverletzung, beschränkt auf typische Schäden.

11.3 Haftungsausschlüsse gelten auch für Erfüllungsgehilfen.

11.4 Verjährung nach einem Jahr, außer in Fällen von 11.1 und 11.3.

11.5 Für Schäden durch Microsoft Azure haftet aicx. nur im Umfang möglicher Abtretung von Ansprüchen.


12. Sperrung & Löschung

12.1 aicx. kann Zugänge sperren bei Verstößen gegen diese Bedingungen.

12.2 Der Kunde wird über Sperrung informiert.

12.3 Bei dauerhafter Sperrung erfolgt Vertragsbeendigung.

12.4 Unzulässige Inhalte können gelöscht werden.


13. Vertragslaufzeit und Beendigung

13.1 Vertragsdauer gemäß Vereinbarung.

13.2 Monatliche Verträge verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.

13.3 Sonderkündigungsrechte bestehen bei z. B. Insolvenz oder Zahlungsverzug.

13.4 Kündigungen sind schriftlich zu erklären.

13.5 Nach Vertragsende wird der Zugang gesperrt und Inhalte gelöscht.

13.6 Eine Nutzung nach Vertragsende ist unzulässig.

13.7 Sollte in der Vereinbarung keine Vertragslaufzeit definiert sein, beträgt die Vertragslaufzeit Ein Monat ab erster Nutzung der Software.


14. Regulatorik

14.1 aicx. ist Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO; es wird ein AV-Vertrag geschlossen.

14.2 Bei Anwendbarkeit der DORA-Verordnung wird bei Bedarf eine entsprechende Zusatzvereinbarung abgeschlossen.


15. Vertraulichkeit

15.1 Als vertraulich gelten insbesondere technische, geschäftliche und organisatorische Informationen.

15.2 Ausnahmen bestehen bei öffentlich zugänglichen oder rechtmäßig erhaltenen Informationen.

15.3 Vertrauliche Informationen dürfen nur zweckgebunden genutzt und müssen gesichert werden.

15.4 Auch nicht als Geschäftsgeheimnis geschützte Infos unterliegen diesen Regeln.

15.5 Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt über das Vertragsende hinaus.


16. Support und Erreichbarkeit

16.1 Der technische Support durch aicx. richtet sich nach dem jeweils gebuchten Leistungsumfang:

  • Testversion: Support erfolgt ausschließlich über ein zentrales Ticketsystem, das über die Plattform zugänglich ist. Es besteht kein Anspruch auf individuelle Beratung oder Reaktionszeiten.

  • Premium-Version: Supportanfragen werden per E-Mail entgegengenommen. Reaktionszeiten variieren je nach Auslastung; eine individuelle Betreuung ist nicht Bestandteil dieses Modells.

  • Enterprise-Version: Kunden erhalten einen persönlichen Ansprechpartner. Umfang, Reaktionszeiten und Erreichbarkeit des Supports werden im Rahmen einer individuellen Service Level Agreement (SLA) geregelt.

16.2 Die genauen Supportzeiten und -verfügbarkeiten für Enterprise-Kunden werden individuell vertraglich im Rahmen des jeweiligen SLA festgelegt.


17. Fair Usage Policy

17.1 Die Nutzung der Plattform HEART, insbesondere der KI-Agenten und deren LLM-Funktionalitäten, unterliegt einer Fair-Use-Regelung, um die Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Dienste für alle Kunden sicherzustellen.

17.2 Die Anzahl der Anfragen („Prompts“), die von einem Nutzer innerhalb eines bestimmten Zeitraums verarbeitet werden dürfen, ist begrenzt. Die konkreten Grenzwerte richten sich nach dem gebuchten Tarif (Test, Premium, Enterprise) sowie dem jeweils eingebundenen LLM-Modell. Test- und Premiumzugriffe sind auf max. 100 Interaktionen täglich pro Nutzer, Enterprisezugriffe auf prinzipiell 200 Interaktionen täglich pro Nutzer limitiert.

17.3 aicx. behält sich vor, bei erheblicher oder wiederholter Überschreitung dieser Nutzungslimits:

  • den betroffenen Account temporär einzuschränken,

  • die Nutzung auf ein technisches Maß zu drosseln oder

  • eine individuelle Abrechnung auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs anzubieten.

17.4 Eine missbräuchliche Nutzung, z. B. durch automatisierte Massenzugriffe, systematische Umgehung von Limits, Bots oder nicht vorgesehene technische Zugriffe auf die Plattform, ist unzulässig und kann zur sofortigen Sperrung des Zugangs führen.

17.5 Die Fair Usage Policy kann von aicx. bei Bedarf angepasst werden.


18. Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.2 Gerichtsstand ist München.

18.3 Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt nicht die übrigen.

18.4 Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.